AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Metallbau & Stahlbau Zehetmair – Inhaber: Ludwig Zehetmair
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Metallbau Zehetmair (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung von Waren sowie die Herstellung und Montage von Metall- und Stahlbaukonstruktionen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung der Arbeiten zustande.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten Leistungen zu verlangen.
§ 4 Abnahme und Gefahrenübergang
- Der Auftraggeber ist zur Abnahme des fertiggestellten Werkes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung anzeigt.
- Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
- Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Nutzt der Auftraggeber das Werk oder Teile des Werkes vor der Abnahme (z.B. durch Inbetriebnahme), gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Nutzung als erfolgt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren und eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
- Bei einer Verbindung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, gegenüber Unternehmern 1 Jahr ab Abnahme. Bei Bauwerken gelten die gesetzlichen Fristen der VOB/B bzw. des BGB.
- Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme schriftlich gerügt werden.
- Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
§ 7 Datenschutz (Werkstattbetrieb)
- Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten (Name, Anschrift, Objektdaten, Telefonnummer).
- Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Ausführung des Auftrags zwingend erforderlich ist (z.B. an Statiker, Verzinkereien oder Subunternehmer).
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers (Raubling).
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.